Urnenbestattung

Urnenreihengrab

DSC05117In einem Urnenreihengrab darf nur die Urne eines Verstorbenen beigesetzt werden. Die Lage der Grabstelle wird der Reihe nach für eine Ruhefrist von 20 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung nicht möglich. Reihengräber werden bei uns in den alten Urnengrabfeldern im Block 13 und Block 15 vergeben.

Urnenwahlgrab

Freie Auswahl im Rahmen des Friedhofskonzeptes auf den Blöcken 13 und 15, sowie im Block 7. In einem Urnenwahlgrab dürfen mehrere Urnen von Verstorbenen beigesetzt werden. Sie erhalten ein Nutzungsrecht und haben individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Friedhofssatzung. Die Nutzungs- und Ruhedauer beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung ist im Rahmen der Friedhofsordnung möglich.

Gemeinschaftsgrab

DSC05087Urnengemeinschaftsgräber sind Grabstätten, in denen mehrere Urnen beigesetzt werden. Die Urnen werden der Reihe nach für die Dauer von 20 Jahren vom Friedhofsträger beigesetzt. Auf dem Michaelisfriedhof  kann man zwischen zwei laufenden Gemeinschaftsgräbern an verschiedenen Orten wählen. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung nicht möglich. Die Gestaltung und Pflege der Anlage erfolgt allein im Auftrag der Friedhofsverwaltung.  Die Namen der Bestatteten werden auf Wunsch durch einen Steinmetz der Reihe nach eingraviert.

Beachten Sie unseren > Flyer < zu Gemeinschaftsgräbern.

Paar- und Freundesgräber

Bei dieser Sonderform des Urnenwahlgrabes ist keine Grabpflege durch die Nutzungsberechtigten erforderlich, denn die Grabstätten werden dauerhaft bepflanzt und während der Dauer der vertraglichen Nutzungszeit ausschließlich von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Zwei Personen können in einem gemeinsamen Grab ihre letzte Ruhe finden, ohne das für die hinterbliebenen Angehörigen weitergehende Verpflichtungen entstehen. Die Nutzungszeit bei Erstbelegung beträgt 20 Jahre und nach der zweiten Beisetzung muss das Grab wieder eine Laufzeit von 20 Jahren erfüllen. Bei der Grabmalgestaltung sind besondere Gestaltungsvorschriften zu beachten. Individuelle Gestaltung ist nicht möglich. Steckvasen oder ein kleines Gesteck sind möglich.

Beachten Sie unseren > Flyer < zu Paar- und Freundesgräbern.

Urnenreihengrab im Pflanzband

Bei dieser Sonderform des Urnenreihengrabes ist keine Grabpflege durch die Nutzungsberechtigten erforderlich, denn die Grabstätten werden dauerhaft bepflanzt und während der Dauer der vertraglichen Nutzungszeit ausschließlich von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Eine Person wird beigesetzt, ohne das für die hinterbliebenen Angehörigen weitergehende Verpflichtungen entstehen. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar.

Bei dieser Grabart besteht eine Pflicht zur Setzung einer liegenden Platte in den Maßen 40 x 30 bei einer Mindeststärke von 10 cm. Bei der Grabmalgestaltung sind besondere Gestaltungsvorschriften zu beachten. Individuelle Gestaltung ist nicht möglich. Steckvasen oder ein kleines Gesteck sind möglich. Beachten Sie unseren Fleyer zur Grabanlage.